Wichtige Informationen zum Coronavirus in Dänemark

Zuletzt aktualisiert: 3. März 2022

Ab Donnerstag, 3. März 0:00 Uhr, zählt Dänemark nicht mehr als Hochrisikogebiet in Deutschland.

Beigefügt Link zu Robert Koch Institut, wenn Sie mehr lesen möchten.

Die besten Grüsse

Das Team Die "hyggelige" Dänen

Zuletzt aktualisiert: 27. Januar 2022

Ab dem 1. Februar 2022 werden alle Corona-Beschränkungen in Dänemark aufgehoben, und es besteht keine Pflicht mehr für Mundschutz und ein Coronapass.

In ausgewählten Krankenhäusern können jedoch Mundschutz erforderlich sein.

Außerdem können alle Berufe wieder öffnen – einschließlich Nachtleben, Spielhallen, Museen, Zoos, Vergnügungen, Spielplätze und Gemeindezentren.

Die Versammlungspflicht bis 500 Personen in Innenräumen entfällt, Gaststätten können wieder Alkohol ausschenken und bis weit in die Nacht geöffnet haben.

Bei der Einreise nach Dänemark möchte die Regierung jedoch weiterhin die Anforderungen für Tests für Personen aufrechterhalten, die nicht geimpft oder zuvor infiziert waren.

Das heißt, wenn Sie aus Deutschland nach Dänemark einreisen möchten und vollständig geimpft oder geboostet sind, können Sie ohne Test einreisen.

Wenn Sie nicht geimpft oder genessen sind, müssen Sie vor der Einreise aus Deutschland einen Corona-Test machen: entweder einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden).

Die besten Grüße

Das Team Die “hyggelige” Dänen


Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2022

Lieber Gast,
Die Situation rund um die Covid-19-Infektion entwickelt sich von Tag zu Tag weiter. Mit der Ankündigung der deutschen Behörden zur Selbstisolation nach einem Aufenthalt in Dänemark sind die Herausforderungen leider noch nicht vorbei.

In Dänemark sind wir gut darin geworden, uns auf Corona zu testen, um dann die positiven Testergebnisse zu segmentieren. Das heißt, wir wissen mit relativ großer Sicherheit, welche positiven Proben Delta-Variante, Omikron usw. sind. Aufgrund der Kategorisierung und der hohen Omikron-Infektionsraten haben die deutschen Behörden beschlossen, Dänemark in Relation als Hochrisikogebiet auf Covid-19-Variante Omikron einzustufen. Dies bedeutet, dass deutsche Reisende in Dänemark, die ab dem 20. Dezember in ihre Heimat zurückkehren, nur in Selbstisolation müssen, wenn Sie nicht geimpft oder Genesen sind. Wir verstehen, dass die wenigsten Gäste dazu die Möglichkeit oder eine finanzielle Ökonomie haben.

Die "hyggelige" Dänen verhalten sich gegenüber der neuen Situation wie folgt:
• Selbstisolation bei Nichtgeimpften und Genesenen nach einem Aufenthalt in Dänemark ist eine innerdeutsche Angelegenheit.
• Die Grenzen sind offen und Sie können frei in und aus dem Ausland reisen.
• Die Ferienhäuser sind fertig und alle Hausbesitzer sind bezahlt, egal ob Sie anreisen oder nicht.
• Für "höhere Gewalt” gibt es keine Rechtsgrundlage, da von einer Grenzschließung nicht die Rede ist.
• Wenn Sie sich für eine Stornierung entscheiden, erfolgt dies zu den normalen Mietbedingungen.
• Daher werden keine Gutscheine auf Einzahlungen ausgestellt.

Die "hyggelige" Dänen erstatten jedoch Zahlungen für Folgeleistungen:
• Reinigung
• Bearbeitungsgebühr
• Urlauber-Vollschutzgebühr
• Kaminholz, Bettwäsche und andere Extraleistungen die bestellt waren.

Sofern keine neuen und anderen Beschränkungen eingeführt werden, gilt obiges ab heute und solange Deutschland die Einstufung Dänemarks als Hochrisikogebiet mit Selbstisolation für Nichtgeimpfte und Genesene beibehält. 
Wir werden immer versuchen, gekündigte Mietverträge neu zu vermieten, damit Sie einen größeren Teil der Miete zurückerstattet bekommen. Bei kurzfristigen Stornierungen bleibt es jedoch immer unter dem Vorbehalt des Ausfalls.

Keiner ist für die jetzige Situation verantwortlich/schuldig, und wir versuchen alles Mögliche zu tun, um den Besten Weg zu finden, basierend auf den aktuellen Richtlinien.

Die besten Grüße
Das Team Die “hyggelige” Dänen


Zuletzt aktualisiert: 23. Dezember 2021

Liebe Feriengäste,

Die dänische Regierung hat mit dem heutigem Datum (22.12.21) in einer Pressemeldung bekannt gegeben, das alle Reisende Gäste nach Dänemark einen nagativen Test haben müssen. Es kann ein PCR-Test oder auch ein Schnelltest sein, beides ist möglich. Das gilt zur Zeit ab dem Reisedatum vom 25.12.21 erstmal bis aufweiteres. Es wird kein Unterschied gemacht, ob Sie geimpft oder ungeimpft sind. Sollte sich in der Zwischenzeit etwas ändern, so werden wir sofort informieren, entweder mit einer direkten Email oder schauen Sie bei uns auf die Homepage oder verfolgen Sie uns auf Facebook.

Für die Reisenden die geimpft sind, besteht keine Quarantänepflicht. Dies können sie auf der Seite des auswärtigen Amts unter Dänemark Reise-und Sicherheitshinweise -Überschrift: Regelung für vollständig geimpfte Personen – nachlesen. Dänemark hat Deutschland nicht als ein kritisch eingestuftes Corona-Virusvariantegebiet. Weitere Informationen können sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen, hier ein Link dazu:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien trotzalledem einen angenehmen Aufenthalt in einem unserer Ferienhäuser und freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen.

Die Ferienhäuser sind klar und das Team von Die ”hyggeliege” Dänen steht für Sie bereit.

Wir wünschen Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachten.

Das Team
Die “hyggelige” Dänen

Zusatz zur Aktualisierung von 23. Dezember 2021

Die Forderung nach einem negativen Coronatest vor der Einreise nach Dänemark tritt zwischen dem 26. und 27. Dezember ab 0.00 Uhr in Kraft und ist gültig bis 17. Januar.

Dies gilt für alle Personen ab 15 Jahren. Und es gibt keinen Unterschied zwischen geimpften und nicht geimpften.

Nur PCR- und Antigen-Tests sind ausreichend. Kein Selbsttest aus der Apotheke. PCR-Test höchstens 72 Stunden vorher und Antigen/Schnelltest höchsten 48 Stundenalt sein. Wenn Sie in Dänemark wohnhaft sind, können Sie sich bis zu 24 Stunden nach dem Grenzübertritt testen lassen.

Es wird eine Geldstrafe von DKK 3.500 erhoben, wenn kein negativer Test vorgelegt werden kann, wenn Sie die Grenze überschritten haben und nicht in Dänemark wohnen.

Es gibt viele Orte, an denen die Deutschen vor dem Grenzübertritt getestet werden können. Im folgenden Link können Sie sehen, wo es Teststandorte in Schleswig-Holstein gibt. An den meisten Orten ist es kostenlos.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/TeststationenKarte/teststationen_node.html?lang=de

Zuletzt aktualisiert: 18. Dezember 2021

Folgendes wird geschlossen:
Spielhallen
Kasinos
Spiel- und Wasserparks / Schwimmhallen
Vergnügungs- und Freizeitsparks
Messe- und Konferenzlokale
Veranstaltungsorte und Theater
Kinos und Kulturhäuser
Museen und Kunsthallen
Versammlungshäuser
Volkshochschulen und Veranstaltungsräume
Zoologische Anlagen und Aquarien
Räumlichkeiten für öffentliche Veranstaltungen, öffentliche Informationsveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit zahlenden Zuschauern


Einschränkungen bei Alkohol und Ausschank/Service:
Restaurants müssen zwischen 23 Uhr bis 5 Uhr morgens geschlossen bleiben
Stopp vom Servieren von Alkohol ab 22 Uhr
Generelles Verbot vom Verkauf von Alkohol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens
Zwei Quadratmeter Abstand pro Person für sitzende Gäste
Vier Quadratmeter Abstand für stehende Gäste
Anforderung für Mundschutz oder Visiere für Mitarbeiter mit Kundenkontakt, unabhängig davon, ob Sie einen Coronapass vorlegen können.

Desweiteren auch Mundschutz oder Visiere bei Ausbindungsstätten.

Beschränkungen gelten in erster Linie in den kommenden 4 Wochen, das heißt bis einschl. 17 Januar 2022.

Zuletzt aktualisiert: 17. Dezember 2021

Die Situation bezüglich COVID-19 beunruhigt natürlich unsere Feriengäste ebenso wie uns von Die "hyggelige” Dänen und all die Hausbesitzer, deren Häuser wir weitervermitteln. Täglich erreichen uns viele Fragen dazu, wie wir mit dieser Situation umgehen. Wir möchten hier versuchen, die am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten. Natürlich behalten wir die Entwicklung der Lage im Blick und aktualisieren die Informationen laufend.

Es gelten zur Zeit folgende Einreiseregeln:

  • Wenn Sie aus Deutschland nach Dänemark einreisen möchten und vollständig geimpft sind, können Sie ohne Test und Quarantäne einreisen.
  • Wenn Sie genesen sind und einen positiven PCR-Test nachweisen können, der vor mehr als 14 Tagen, aber vor weniger als 6 Monaten gemacht worden ist, können Sie ohne Test und Quarantäne von Deutschland nach Dänemark einreisen.
  • Wenn Sie weder geimpft noch genesen sind, müssen Sie vor Ihrer Einreise von Deutschland nach Dänemark oder innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Einreise einen Test machen.
  • Ausführlichere Informationen finden Sie u.a. hier: https://en.coronasmitte.dk/travel-rules/covidtravelrules/de (scrollen Sie auf der Seite etwas hinunter, um zum deutschen Text zu gelangen) und hier: https://www.visitdenmark.de/daenemark/diverse/coronavirus

Fragen und Antworten

Kann ich ein Ferienhaus in Danmark mieten?
Ja, Sie können jederzeit ein Ferienhaus bei uns buchen. Wegen der ungewissen Situation aufgrund von COVID-19 können Sie jedoch riskieren, dass Sie zum gewünschten Zeitpunkt nicht ohne Einschränkung nach Dänemark einreisen dürfen.

Möchten Sie Ihren Gutschein benutzen?
Wenn Sie die Möglichkeit eines Gutscheins für eine zukünftige Buchung genutzt haben, empfehlen wir Ihnen, unsere Website zu besuchen und den neuen Aufenthalt online zu buchen. Fügen Sie Ihrer neuen Buchung einfach Ihre vorherige Buchungsnummer im Kommentarfeld bei, und wir werden Ihnen den bisherigen Betrag auf die neue Buchung anrechnen (jedoch keine Versicherungs- und Bearbeitungsgebühren). Sie erhalten dann eine Zahlungsbestätigung.

Welche Regeln gelten für Umbuchungen & Stornierungen?
Die normalen Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen finden Sie auf unserer Website und in unseren Mietbedingungen. Sofern keine anderen Sonderregeln angegeben sind, beziehen wir uns auf diese Bedingungen.

Wie werden die Ferienhäuser gereinigt?
Infolge von Covid-19 haben wir eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen in Bezug auf die Reinigung der Ferienhäuser eingeführt, um das Infektionsrisiko zu verringern. Unter anderem werden Griffe und Tischflächen im Rahmen jeder Reinigung desinfiziert.

Ich finde hier keine Antwort auf meine Frage – wie kann ich mit Ihnen in Kontakt treten?
Sie können uns während unserer Öffnungszeiten telefonisch im Büro antreffen. Darüber hinaus können Sie uns natürlich jederzeit eine Mail schicken an: [email protected]

Was benötige ich bei der Einreise (Grenze)?
Dokumentation zum negativen Corona-Test. Sie brauchen einen negativen Antigentest (Schnelltest) oder PCR Test (max. 48 Stunden alt).
oder
Ein Impfpass (man muß mindestens seit 14-Tagen fertig geimpft sein - mindestens 2 Impfungen)
oder
Dokumentation, dass Sie Corona-Antikörper haben.

Sie benötigen nur den entsprechenden positiven PCR Test für COVID-19, welcher mindestens 14 Tage und höchstens 12 Monaten vor dem Einreisezeitpunkt durchgeführt wurde.

  • Kinder unter 15 Jahre brauchen nicht getestet werden
  • Sie müssen KEINEN Mietvertrag von Ihrem Ferienhaus an der Grenze vorlegen
  • An der dänischen Grenze werden Stichproben durchgeführt

Beim Restaurantbesuch
Müssen Sie einen negativen Coronatest (nicht älter als 48 Stunden) oder Impfpass vorgelegen.

Wo muß ich Mundschutz tragen?
Restaurants, Geschäfte, Museen, öffentlichen Verkehr

Kann ich in Dänemark getestet werden?
Ja wir haben mehrere Test stationen, für PCR und Antigen tests. Wir können Sie im Bureau eine Impf Station zu finden. (Selbsttest wird nicht in DK anerkannt)

Was muss ich zum Test mitbringen?

  • Pass/Ausweisdokument
  • Handynummer mit Vorwahl

Wie bekomme ich das Testergebnis?
Um das Testergebnis zu bekommen, muß man sich erst auf www.covidresults.dk registrieren. Eine E-Mail-Adresse ist erforderlich.

Ist eine Umbuchung möglich
Umbuchungen gelten als Rücktritt vom Vertrag mit anschließender Neubuchung.

Ich habe ein Ferienhaus und soll gleich die 2. Rate bezahlen. Muss ich wegen der Coronasituation trotzdem bezahlen?
Ja, bitte bezahlen Sie die 2. Rate. Wir haben Verpflichtungen im Zusammenhang mit unseren Hausbesitzern.

Wenn Ihr Buchungszeitraum nicht von einer Grenzschließung betroffen ist, gelten die allgemeinen Mietbedingungen von Die ”hyggelige” Dänen für die weitere Zahlung oder Stornierung. Diese Informationen finden Sie auf dem Mietvertrag. Es ist nicht möglich, die Zahlung der 2. Rate oder die Buchung zu verschieben. Bei Stornierung können Gebühren nicht außer Acht gelassen werden. Deswegen bitte die 2. Rate bezahlen oder die Buchung stornieren.

Bekomme ich, aufgrund der besonderen Coronasituation, mein Geld zurück, wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) abgeschlossen habe? Oder wenn ich an Corona erkrankt bin?
Nein, die RRV deckt nicht die Coronasituation. Nein, die RRV deckt keine epidemischen Krankheiten. Lesen Sie bitte mehr auf Ihrem Mietvertrag.

Kann ich meine Buchung kostenlos stornieren, weil die deutsche Regierung oder mein Arbeitsgeber eine Quarantäne nach der Heimreise verlangt?
Nein, es tut uns sehr leid, Sie können nicht kostenlos stornieren. Sie bekommen auch keinen Gutschein und kein Geld zurück. Wenn die Möglichkeit besteht den Urlaub anzutreten dann können Sie normal anreisen. Wir haben keine Möglichkeit zu berücksichtigen, was nach Ihrer Reise passiert. Wir verstehen jedoch Ihre schwierigen Entscheidungen. Leider haben wir keinen Einfluss auf die deutschen Quarantäne-Regeln und können deshalb hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

Wenn Ihr Buchungszeitraum nicht von einer Grenzschließung betroffen ist, gelten die allgemeinen Mietbedingungen von Die ”hyggelige” Dänen für die weitere Zahlung oder Stornierung. Diese Informationen finden Sie auf dem Mietvertrag. Es ist nicht möglich, die Zahlung der 2. Rate oder die Buchung zu verschieben. Bei Stornierung können Gebühren nicht außer Acht gelassen werden. Deswegen bitte die 2. Rate bezahlen oder die Buchung stornieren.

Bekomme ich automatisch einen Gutschein, wenn ich meine Buchung jetzt storniere
Ein Gutschein wird nur im Falle einer Schließung der dänische Grenze bei Ihrer Anreise ausgestellt. Alle Gutscheine, auch bereits ausgestellte von 2020, haben eine Gültigkeit bis zum 31.12.2022

Aufdatierung zum 10.12.2021

Liebe Gäste,

In dieser Corona Zeit, erleben wir nochmals wieder neue Beschränkungen. Ab den 10 Dezember 2021 gibt es neue Regeln, die eingeführt werden sollen, um in einem Versuch die neuen „Omikron Corona Variante“ zu vermeiden.

Kurz erzählt; Sie können ohne Probleme über die Grenze fahren, solange Sie einen Impfausweis (Covid 19 geimpft) oder einen negativen PCR-Test haben und vorweisen können.

Vejers Strand liegt in einer Gegend, wo eine geringe Einwohnerzahl vorhanden ist (des Weiteren sind fast keine Einwohner an Corona erkrankt) und Sie können sich ohne Probleme in der Umgebung um und in Vejers frei bewegen.

Sie müssen nur beachten, dass Sie zum Einkaufen wieder ein Mundschutz tragen müssen, Abstand halten und sich die Hände desinfizieren.

Wir freuen uns Euch in Vejers wieder sehen zu können
Das „hyggelige“ Team

Die neuen Corona Regeln sehen wie folgt aus:

Neue Einschränkungen ab 10. Dezember 2021
Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat der Epidemieausschuss des Folketing auf Grundlage der Empfehlungen, der Epidemiekommission, folgendes beschlossen, das somit am Freitag den 10. Dezember 2021 um 16 Uhr in Kraft tritt:

Nachtleben
Schließung des Nachtlebens - verstanden als Räumlichkeiten und Orte, an denen eine Diskothek, Disco oder ähnliches betrieben wird, wo es u.a. auch eine Tanzfläche gibt.
Verbot des Alkoholkonsums in Bussen und zusätzliche Beschilderungspflicht.

Restaurants
Schließung von Innen- und Außenrestaurants in der Zeit von kl. 24:00 bis 05.00.
Einführung von Auflagen für Mundschutz/Visiere für Gäste und Mitarbeiter in Restaurants (jedoch mit Ausnahmen entsprechend der bisherigen Anforderungen, z.B. für sitzende Gäste und für Mitarbeiter, die einen Coronapass vorzeigen können) und Beschilderungspflicht.

Verbot des Verkaufs von Alkohol nach 24 Uhr
Verbot des Verkaufs von Alkohol in der Zeit zwischen kl. 24:00 bis 05.00 in Geschäften und anderen Räumlichkeiten. In Räumlichkeiten, die natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung stehen und zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat.

Grosse Arrangements/Veranstaltungen
Begrenzung der Anzahl der stehenden Zuschauer bei bestimmten Kultur- oder generettle Veranstaltungen. In Räumen in denen Konzerte, Aufführungen oder ähnliches stattfinden, dürfen sich maximal 50 stehende Zuhörer gleichzeitig aufhalten

Änderungen der Dauer vom Corona-Pass
Die Gültigkeitsdauer des Corona-Passes nach der Grundimmunisierung wird auf sieben Monate verkürzt, und die Wiederholungsimpfung gibt einen gültigen Corona-Pass.
Die geänderten Regelungen treten Mitte Januar in Kraft.

(Stand: 20.01.21)

Neue Regelung für die Einreise nach Dänemark

Ausländer mit Wohnsitz im Ausland können weiterhin mit erkennbaren Zwecken/Gründe nach Dänemark reisen.

Strengere Testanforderungen im Zusammenhang mit der Einreise Ausländer mit Wohnsitz in Hochrisikoländern mussten bisher - neben einem erkennbaren Zweck - auch einen negativen Test vorlegen, der spätestens 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Schnelltests werden auch bei der Einreise erkannt.

Damit dürfen Deutsche nur mit einem triftigen Grund UND negativem Coronatest nach Dänemark einreisen. Ein Urlaubsaufenthalt gilt nicht als triftiger Grund. Schleswig-Holsteiner dürfen mit triftigem Grund oder nach Vorlage eines negativen Coronatests einreisen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Strengerer-Lockdown-sind-die-neuen-Corona-Regeln,bundlaenderberatungen100.html

https://www.visitdenmark.de/daenemark/diverse/coronavirus

Es stehen Ihnen Testcenter über Falck für die Heimreise an folgenden Adressen zur Verfügung: 6705 Esbjerg G, Måde Industrivej 26 und 6200 Aabenraa N, Løgumklostervej 55. Sollten Sie zur Einreise zur nach Dänemark einen Schnelltest brauchen, befindet sich ein Testcenter in 24983 Handewitt, Scandinavian Park 13.

(Stand: 16.11.20)

Wir möchten sie daraufhinweisen, das wir die Aktualität unserer Mitteilungen für die Einreisebeschränkungen nicht zu 100 % garantieren können. Änderungen sind vorbehalten.

Sie haben die Möglichkeit sich über das Internet bezüglich der Einreisebeschränkungen zu informieren. Die dänische Behörden geben Auskunft. Bei der dänischen Polizei oder HIER desweiteren auch beim Auswärtigen Amt, hierzu ein weiterer Link.

Die dänische Polizei weist unter anderem darauf hin, das auf diesen PCR-Test folgendes erkennbar und notiert sein muss:

der Name des Getesteten
der Test-Zeitpunkt
der Aussteller des Zertifikates.

Das Testergebnis muss eindeutig negativ sein und nur in folgender Sprache werden diese PCR-Test anerkannt: englisch, deutsch, französich, spanisch oder italienisch. Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein (ab Durchführung des Tests).

Wir versuchen so schnell wie möglich alles zu aktualiesieren. Leider weiss niemand genau, wie lange diese Einschränkungen noch jeweils bestehen bleiben. Wir beobachten den weiteren Verlauf sehr genau.

Sollten Sie trotzdem Fragen haben, wenden Sie sich bitte schriftlich/per Mail an uns wenn Ihre Anreise kurz bevor steht ( 2 Wochen vor Anreisedatum) und Sie sich nicht sicher sind. Alle anderen bitten wir um Geduld. Wir werden uns zu gegebener Zeit bei Ihnen melden.

(Stand: 30.10.20)

Die Einreise nach Dänemark ist für Schleswig-Holstein weiterhin bis Freitag Nacht den 30.10.20 um 23.59 Uhr möglich. Die Schleswiger-Holsteiner können trotzdem einreisen müssen aber einen neagiven Cornatest an der Grenze vorweisen können.

Ab d. 24. Oktober ist Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen. Das bedeutet, dass Sie nur noch mit einem anerkennungswürdigen Grund einreisen dürfen.

(Stand: 29.10.2020)

Ab heute muss in allen öffentlichen Institutionen ein Mundschutz getragen werden, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, Restaurant´s, Bar´s und Cafeé, in Einkaufsmärkten und Einkaufscentren und allen weiteren Geschäften.

Bitte halten Sie dazu auch den Abstand und desinfizieren Ihre Hände mit dem dafür vorgesehenen und zur verfügung gestellten Desinfektionsmitteln.

Wir bitten Sie darum, sich an diese von der Regierung mitgeteilten Regeln unverzüglich zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Stand: 09.10.2020)

Kontrollierte Öffnung der dänischen Grenzen

Seit Juni dürfen Personen aus den meisten EU-Ländern, darunter auch Deutschland, unter bestimmten Voraussetzungen wieder nach Dänemark einreisen. Österreich und die Schweiz gelten seit dem 19. September nicht mehr als offene Länder.

Die Einreise für Touristen nach Dänemark ist nicht mehr an eine Mindestaufenthaltsdauer von sechs Nächten gebunden, und es muss keine Dokumentation über einen gültigen Buchungsbeleg vorgelegt werden.
Wer deutliche Krankheitssymptome aufzeigt, beispielsweise Husten, Fieber oder ähnliches, darf nicht einreisen.

Dänische Staatsbürger dürfen immer nach Dänemark einreisen.

Was die Wiedereinreise nach Deutschland betrifft, informiert Euch bitte bei den öffentlichen Behörden in Deutschland oder beim Auswärtigen Amt.

Mundschutzpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants

Seit dem 22. August besteht Mundschutzpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie auf Flughäfen und auf Flügen.

Seit dem 17. September muss beim Betreten von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Einrichtungen in Dänemark, ein Mundschutz getragen werden. Dieser kann abgelegt werden, sobald man am Tisch sitzt, muss jedoch wieder getragen werden, wenn man aufsteht und sich im Raum bewegt. Außerdem müssen Restaurants usw. um 22 Uhr schließen.

In einigen Kommunen wird das Tragen eines Mundschutzes außerdem in Supermärkten, Einkaufscentern und größeren Läden empfohlen.

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Situation in Dänemark finden Sie hier.

Das Ferienhaus jetzt sichern

Fragen und Antworten

Frage: Kann ich derzeit nach Dänemark einreisen?

Antwort: Das hängt vom Einreiseland ab. Wenn Sie aus Deutschland kommen, dürfen Sie einreisen.

Frage: Bekomme ich, aufgrund der besonderen Coronasituation, mein Geld zurück, wenn ich eine Urlauber-vollschutzgebühr (UVg) abgeschlossen habe? Oder wenn ich an Corona erkrankt bin?

Antwort: Nein, die UVg deckt nicht die Coronasituation.

Nein, die UVg deckt nicht epidemische Krankheiten.

Wenn Ihr Buchungszeitraum nicht von einer Grenzschließung betroffen ist, gelten die allgemeinen Mietbedingungen von DHD für die weitere Zahlung oder Stornierung. Diese Informationen finden Sie auf dem Mietvertrag. Was zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft passiert, weiß keiner und daher gelten die Allgemeinen Mietbedingungen, die Sie durch die Buchung akzeptiert haben. Ebenso ist es nicht möglich, die Zahlung der 2. Rate oder die Buchung zu verschieben. Bei Stornierung können Gebühren nicht außer Acht gelassen werden. Deswegen bitte die 2. Rate bezahlen oder die Buchung stornieren. Bei einer Stornierung bitten wir Sie dies zu dokumentieren in Form eines Attestes oder z.B. Schreiben Ihres Arbeitgebers mit einer Urlaubssperre. Außerdem muss dies ganze schriftlich erfolgen.

Frage: Wie erhalte ich die Schlüssel und die Abrechnungspapiere vom Ferienhaus ohne persönlichen Kontakt mit dem Personal von DHD?

Antwort: Wenn dies, von dem Feriengast erwünscht wird, dann geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid und wir werden dann die Schlüssel, die desinfiziert sind, und die Abrechnungsunterlagen in einem Umschlag legen. Dieser Umschlag ist dann mit Ihrem Namen und der VE-Nr. des Hauses versehen und befindet sich hinter der blauen Tür in unserem Vorraum. Ähnlich können wir es selbstverständlich auch zur Abreise machen. Informationen für die Abreise befinden sich dann in dem gleichen Umschlag, den Sie zur Anreise erhalten haben.

Desweiteren ist das Büro mit Sichtschutz (Plexiglasscheibe) zu den Kunden abgetrennt und Desinfizierungsmittel für die Hände befindet sich auf dem Tresen und im eingangbereich/Vorraum.

Frage: Wie sieht die Reinigung vor Anreise in den Ferienhäusern aus?

Antwort: Infolge von Covid-19 haben wir eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen in Bezug auf die Reinigung der Kontrolle der Ferienhäuser eingeführt, um das Infektionsrisiko zu verringern. Unter anderem werden Griffe und Tischflächen im Rahmen jeder Reinigung und Kontrolle desinfiziert.

Wir bedauern die längeren Antwortzeiten, die sowohl per E-mail als auch per Telefon auftreten können und bisher aufgetreten waren.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und hoffentlich sehen wir uns bald wieder.

Die“hyggelige“ Dänen Steen Hansen und Team

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