Mietbedingungen für den Mietvertrag vermittelt durch Die "hyggelige" Dänen

Gültig ab den 4. Mai 2023 für neue Buchungen.

1 ALLGEMEINES

1.1
Die „hyggelige“ Dänen (nachfolgend „DHD“) sind nicht Eigentümer des von DHD zur Verfügung gestellten Ferienhauses. Das Feriendomizil wird somit vom rechtmäßigen Eigentümer des Hauses (nachfolgend „Vermieter“) zur Verfügung gestellt. DHD ist nur derjenige, der den Mietvertrag im Auftrag des Vermieters und auf dessen Kosten und Gefahr vermittelt. DHD hat mit dem Vermieter einen gesonderten Vertrag abgeschlossen, der DHD das ausschließliche Recht einräumt, die Vermietung des Ferienhauses des Vermieters zu vermitteln.

1.2
Diese Mietbedingungen und der zwischen Vermieter und Mieter geschlossene Einzelmietvertrag bilden zusammen den Inhalt des von DHD vermittelten Vertrages zwischen Vermieter und Mieter (nachfolgend „Mietunterlagen“). Soweit von DHD im Auftrag des Vermieters eine Ordnung über die Nutzung des Mietgegenstandes aufgestellt wird, werden diese ergänzt und in die Mietunterlagen aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass Reisebüros, Internetportale und andere Buchungsseiten, die nicht ganz oder teilweise Eigentum von DHD sind, keine Vereinbarungen treffen dürfen, die von den Mietbedingungen oder den von DHD im aktuellen Mietkatalog etc. gemachten Angaben abweichen. Leistungen, die direkt über den Vermieter bezogen werden können - oder vom Vermieter zusätzlich erbrachte Leistungen - sind als Vereinbarungen mit Dritten anzusehen, weshalb diese nicht von den Mietbedingungen erfasst werden und DHD ansonsten in jeder Hinsicht ohne Bedeutung ist.

2 ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGS

2.1
Die Abgabe der Buchung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot an DHD dar, einen Vertrag über die Anmietung des vom Mieter gewählten Ferienhauses abzuschließen. Bestellungen können schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.

2.2
Die Annahme des Angebots durch DHD im Namen des Vermieters, erfolgt durch nachträgliche Vorlage der schriftlichen Annahme und Zusendung des Mietvertrages an den Mieter.

2.3
Bei Vorreservierung (Option) für nachfolgende Mietjahre ist der Vertrag erst dann verbindlich, wenn (1) das betreffende Ferienhaus für das betreffende Jahr zur Vermietung freigegeben ist, (2) das Ferienhaus zur Verfügung gestellt werden kann während des gewünschten Zeitraums, und (3) Preise und deren Änderungen festgelegt werden. Sind die oben genannten Bedingungen (1-3) erfüllt, wird eine Mietbescheinigung versandt, wonach der Vertrag bindend ist, vgl. 2.2.

2.4
Die Leistung von DHD besteht lediglich darin, dem Mieter das Feriendomizil gemäß den Mietunterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Mieters besteht in der Zahlung gemäß den Mietunterlagen. Der Transport des Mieters zum und vom Ferienhaus liegt außerhalb der Kontrolle des Vermieters und des DHD. DHD übernimmt keine Verantwortung für die Benutzbarkeit des Ferienhauses durch den Mieter, auch wenn der Mieter von der Transportmöglichkeit zum und vom Ferienhaus abgeschnitten ist, z.B. durch Grenzschließung o.ä.

3 PREISE UND ZAHLUNG

3.1
Alle Preise sind in DKK (dänische Kronen) angegeben, sofern nicht anders angegeben. Wenn die Bestellung des Mieters registriert ist, sendet DHD eine Bestätigung, vgl. 2.2. Der Mietbetrag wird in zwei Raten bezahlt, siehe unten.

3.2
Gleichzeitig mit der Zahlung des Mietpreises ist der Mieter verpflichtet, eine von DHD festgelegte Kaution zu hinterlegen. Die eingezogene Kaution dient unter anderem, aber nicht ausschließlich, als Sicherheit für die Zahlung von Einkäufen bei DHD, Verbrauch, wie unter pkt. 7, etwaige Schäden, die dem Mieter zugefügt werden können, vgl. 8 und alle sonstigen Kosten, die der Mieter DHD im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zu zahlen hat.

3.3
Sofern im Katalog, im Internet und/oder in der Preisliste nicht anders angegeben, ist der Mietpreis excl. Verbrauch von Wasser, Strom, Öl, Gas usw. sowie Verbrauch für Heizung (einschließlich eventuellen Brennholzes).
Der Verbrauch wird bei der Abreise zusammen mit der Schlüsselübergabe bezahlt.

3.4
Die erste Rate ist 7 Tage nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig, vgl. 2.2 und macht zusammen mit etwaigen 25 % des Mietpreises aus und mit eventuelle abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung, Bearbeitungsgebühr und evtl. zusätzliche Gebühren von DHD festgelegt.

3.5
Die zweite Rate ist 49 Tage vor Mietbeginn fällig und beträgt die restlichen 75 % des Mietpreises.

3.6
Bei Buchungen von weniger als 49 Tagen, jedoch früher als 14 Tage vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietbetrag 5 Tage nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig, vgl. 2.2.

3.7
Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor Mietbeginn oder später ist der Gesamtbetrag sofort bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig, vgl. 2.2.

3.8
Bei Buchung des Ferienhauses über das Internet ist es möglich, die erste Rate per Banküberweisung oder den angegebenen Zahlungskarten zu bezahlen. Bei Zahlung mit Debitkarte wird eine geringe Gebühr erhoben. Bei Kartenzahlungen über das Internet gilt ein 48-Stunden-Widerrufsrecht.

3.9
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, vgl. 3.3. - pkt. 3.7, dies gilt als Mietvertragsbruch. DHD ist in diesem Fall berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Wird der Mietvertrag gemäß pkt. 12 aufgehoben, ist der Mieter jedoch nicht von der Mietzahlungspflicht befreit.

3.10
DHD ist berechtigt, bei Preiserhöhungen, erhöhten Steuern und Gebühren sowie Wechselkursänderungen etc. die Miete gegen Vorlage von Unterlagen über die die Mieterhöhung, rechtfertigenden Bedingungen, anteilig zu erhöhen. Wird die Währung, mit der das Feriendomizil an DHD abgerechnet wird, gegenüber dem Katalog, Internet und/oder Preisliste angegebenen Währung geändert und zur Zahlung des Mieters verwendet, so ist die Miete im Zeitraum zwischen Mietvertragsabschluss und des Mietbeginns kann um denselben prozentualen Anstieg erhöht werden, um den sich die jeweilige Währung seit Herausgabe des Katalogs und/oder der Preisliste erhöht hat.

3.11
Preiserhöhungen gem. pkt. 3.9 3.10 berechtigt den Mieter nicht zur Kündigung des Ferienhauses / Mietvertrages.

4 MIETZEITEN

4.1
Die im Internet oder in den Mietunterlagen angegebenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten sind jederzeit gültig. Eine Schlüsselübergabe zu einem späteren Ankunftszeitpunkt als in den Mietunterlagen angegeben kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Das Ferienhaus muss bis spätestens 9.30 Uhr am Abreisetag, sofern in den Mietunterlagen nicht ausdrücklich anders angegeben, verlassen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur bei vollständiger Zahlung der Miete - und gegen Vorlage des Original-Mietvertrages, sowie eines eventuellen Lichtbildausweises.

5 DAS FERIENHAUS UND DIE UMGEBUNG

5.1
Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus mit allen Möbeln, Zubehör und Grundstücken, wie in der jeweiligen Hausbeschreibung angegeben. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und DHD übernimmt keine Gewähr für diesbezügliche Mängel, es sei denn, das Verhältnis ist so beschaffen, dass das Feriendomizil für diesen Zweck nicht genutzt werden kann.

5.2
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feriendomizile nach dem Geschmack und Bedarf des Vermieters eingerichtet wurden. Das bedeutet, dass Schrankraum, Ausstattungsniveau, inkl. Gartenmöbel, etc. variieren können. Mietern wird empfohlen, sich bei konkreten Fragen zur Aufteilung/Ausstattung des Ferienhauses etc. an DHD zu wenden.
Bei der Ausstattung, die auf Bildern im Internet/Katalog abgebildet sind, kann es zu Abweichungen kommen, da der Eigentümer regelmäßig Möbel etc. austauschen kann.

5.3
Soweit mit DHD nicht anders vereinbart, darf das Ferienhaus nur zu Ferienzwecken genutzt werden. Die angegebene m² Wohnungsgröße kann von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen und berechtigt nicht zur Kündigung des Mietvertrages oder anteiligen Minderung der Miete etc.

5.4
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder dergleichen auf oder in der Nähe des Ferienhausgrundstücks ist untersagt.

5.5
Das Ferienhaus und die dazugehörige Grundstücksfläche dürfen jederzeit mit der im Katalog, im Internet oder in der Mietbescheinigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Wird das Haus von mehr Personen als maximal erlaubt bewohnt oder der Mieter hat Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile etc. auf oder in der Nähe des Ferienhausgrundstücks aufgestellt, ist DHD berechtigt, die überzählige Personenzahl fristlos zu verweisen. Kommt der Mieter einer solchen Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden nach der Benachrichtigung nach, kann DHD den Mietvertrag kündigen. Der Mieter und alle Bewohner des Ferienhauses sind dann verpflichtet, das Ferienhaus unverzüglich zu verlassen. Eine Rückerstattung des Mietzinses erfolgt nicht.

5.6
Elektroautos dürfen nur dann an die vorgegebene Elektroinstallation des Ferienhauses angeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich in der Hausbeschreibung angegeben und sofern ein Elektroladegerät/Elektrostation dafür vorhanden ist.

5.7
Jugendgruppen, definiert als eine Gruppe von mindestens 4 Personen oder mehr, die überwiegend ein Alter von weniger als 25 Jahren sind, können über DHD nur gegen gesonderte schriftliche Zustimmung ein Feriendomizil mieten. Stellt DHD einen Verstoß gegen diese Frist fest, sind DHD und/oder der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos ohne Rückerstattung des Mietpreises zu kündigen.

5.8
Buchungen von Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich.

5.9
In einigen Häusern sind Haustiere nicht erlaubt. DHD kann nicht garantieren, dass sich vorher keine Haustiere im Haus aufgehalten haben oder der Vermieter selbst keine Haustiere hält. DHD übernimmt daher keine Verantwortung für mögliche allergische Reaktionen. Wenn der Mieter besondere Bedürfnisse in Bezug auf Allergien etc. hat, empfiehlt DHD eine telefonische Anfrage, damit DHD die Möglichkeit hat, die Bedürfnisse des Mieters bestmöglich zu beraten.

5.10
Wenn Haustiere in erlaubten Feriendomizilen mitgebracht werden, dürfen sie in den Ferienhäusern nicht allein gelassen werden, ebenso wenig dürfen die Haustiere auf den Möbeln oder Betten untergebracht werden. Gäste, die Haustiere mitbringen, sind verpflichtet, Hinterlassenschaften der Tiere auf dem Ferienhausgrundstück zu entfernen. Beim Verlassen des Ferienhauses bei der Bestellung/Pflichtreinigung ist es für mitgebrachte Haustiere erforderlich, das Haus vor der Reinigung möglichst vollständig von Tierhaaren zu reinigen/ Staubzusaugen. An mehreren Orten in der Stadt gibt es einen Container mit kostenlosen Hundetüten, und wir ermutigen unsere Gäste, mitzuhelfen, die Stadt sauber zu halten.

Sollte nach dem Verlassen/Abreise des Hauses festgestellt werden, das die Hinterlassenschaften oder z.b. die Tierhaare nicht ordnungsgemäss entfernt wurden, hat DHD das Recht einen zusätzlichen Betrag in Form von einem Stundeslohn zur Reinigung und Beseitigung dieser Hinterlassenschaften und Tierhaare dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist dann verpflichtet diesen Betrag umgegehen zu begleichen.

5.11
Mieter im Ferienhausgebiet können durch Lärm von Bauarbeiten Verkehr, militärische Aktivitäten (das Ferienhaus befindet sich in einem Gebiet, in dem militärische Aktivitäten stattfinden können) usw. ausgesetzt sein. DHD kann für solche Lärmbelästigungen nicht verantwortlich gemacht werden.

5.12
Die von DHD angegebenen Abstände zu z.B. Strand, Einkaufen usw. werden geschätzt und in der Vogelfluglinie angegeben.

5.13
DHD ist nicht verantwortlich für das Vorhandensein von Tieren und Insekten in oder um das Ferienhaus herum. Das Ferienhaus liegt in einem Naturgebiet, weshalb solche Vorkommen natürlich sind.

5.14
Internetverbindungen / Breitband- und TV-Kanäle werden auf verschiedene Weise angeboten, z. B. über Kabel, WLAN, Satellitenschüssel usw. Internet- und TV-Sender gelten als zusätzliche Leistung des Vermieters. Aufgrund der Herausforderungen, die in Form von unzureichender Abdeckung in den Ferienhausgebieten, unterschiedlichen Datenmengen und Geschwindigkeiten etc. kann DHD nicht verantwortlich gemacht werden für z.B. ein schlechtes Signal, Überlastung der Antennen, Kabelprobleme oder andere Probleme mit Abdeckung oder Datenvolumen usw.

5.15
Der Mieter ist verpflichtet, diesen und die dazugehörigen Außenbereiche während seines Aufenthalts im Mietobjekt so zu nutzen, dass die Bewohner der umliegenden Ferienhäuser dies nicht zu Unannehmlichkeiten, auch in Form von lauter Musik, Nutzung von elektrischen Maschinen oder lautes Verhalten usw. führt. In diesem Fall und für den Fall, dass der Mieter dies auf Verlangen von DHD nicht unterlässt, kann DHD im Namen des Vermieters den Vertrag kündigen, wonach alle Bewohner verpflichtet sind, das Feriendomizil mit sofortiger Wirkung zu verlassen und ohne Rückerstattung der Miete.

5.16
DHD ist berechtigt, über die Nutzung des angemieteten Ferienhauses und der Außenbereiche eine gesonderte Hausordnung aufzustellen. Wenn solche erstellt werden, können diese auf der Website von DHD www.vejers.com abgerufen werden. Wird diese Hausordnung nicht eingehalten, kann das Mietverhältnis, gemäß vorstehendem Pkt. 5.15, gekündigt werden.

5.17
Es ist strengstens verboten, im Ferienhaus zu rauchen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in dem Ferienhaus zuvor nicht geraucht wurde. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird eine Gebühr von DKK 3.000 erhoben.

5.18
Enthält das Feriendomizil ein Schwimmbad und/oder einen Whirlpool, ist der Mieter aus Sicherheitsgründen verpflichtet, den Anweisungen des Vermieters oder DHD bezüglich der Benutzung des Schwimmbades und des Whirlpools Folge zu leisten. Für die Nutzung des Schwimmbades und des Whirlpools ist der Mieter verantwortlich.
Aus gesundheitlichen Gründen ist es notwendig, vor Gebrauch sich gründlich zu waschen. DHD´s Techniker überprüfen die Wasserqualität vor der Ankunft der Gäste sowie während der Mietzeit, wo das Schwimmbad und der Whirlpool gechlort werden.

5.19
Vergessene Artikel werden bei DHD vier Wochen ab Abgabedatum aufbewahrt. Beim Versenden vergessener Sachen etc. wird eine Bearbeitungsgebühr von DKK 150 erhoben und zusätzlich trägt der Mieter die Versandkosten.

5.20
In der Winterperiode (von ca. November bis einschliessllich März) stehen die Ferienhäuser mit einer Temperatur, Frostsicher, von bis ca. 8 bis 15 Grad. Ist es der Wunsch des Mieters, das das Ferienhaus wärmer zur Anreise stehen soll, dann kann er bei DHD dies veranlassen. Die Kosten hierfür hat der Mieter dann selbst zu tragen. Es wird dann der Strom vorab für den Mieter schon notiert.

6 ENDREINIGUNG

6.1
Bei den meisten Ferienhäusern ist die Reinigung obligatorisch und kann nicht abgewählt werden. Bitte beachten Sie die praktischen Informationen zum Verlassen des Hauses für die obligatorische Reinigung.

6.2
Der Mieter ist verpflichtet, das Haus in einem aufgeräumten und gründlich gereinigten Zustand (Besenrein) zu verlassen. Dies beinhaltet u.a. Reinigung vom Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Backofen, Grill, Toilette und anderen sanitären Anlagen. Die Endreinigung wird gegen Gebühr bei DHD bezahlt. Die Reinigung durch Dritte ist nicht gestattet. Die Kosten im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Endreinigung und / oder Aufräumung trägt der Mieter. Bitte beachten Sie die praktischen Hinweise zum Verlassen des Hauses.

7 VERBRAUCHSRECHNUNG

7.1
Der Wasser- und Energieverbrauch, ggfl. auch der Ölverbrauch des Mieters ist nicht im Mietpreis enthalten. Der Wasser- und Energieverbrauch des Mieters wird entweder durch 1) einen vorher festgelegten Betrag pro Person berechnet, an die das Ferienhaus vermietet wird, oder 2) bei der Schlüsselübergabe wird ein Nebenkostenabrechnungszettel ausgehändigt, wobei der Zählerstand vom Mieter sofort nach Mietbeginn – egal ob Strom, Fernwärme, Erdwärme, Gas oder andere, notiert werden muss. Nach Beendigung des Mietverhältnisses liest der Mieter oder ein DHD Servicemitarbeiter den Zählerstand erneut ab. Dieser Messwert bildet die Grundlage für die Berechnung des Stromverbrauchs. Der Mieter zahlt für den Verbrauch während der gesamten Mietdauer, auch wenn der Mieter das Ferienhaus während der gesamten Mietdauer nicht genutzt hat.

7.2
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ferienhäusern mit Schwimmbad mit zusätzlichen Energiekosten für z.B. Strom und Öl zur Beheizung des Schwimmbades zu rechnen sind. Die Kosten hierfür variieren je nach Jahreszeit, Wassertemperatur und Größe des Pools.

8 Sachschäden

8.1
Der Mieter hat das Ferienhaus sachgerecht zu behandeln und der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zu übergeben. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für einen Schaden am Feriendomizil und/oder deren Mobiliar, die während der Mietzeit anfallen und die durch den Mieter selbst oder andere, denen der Mieter Zugang zum Ferienhaus gewährt hat, verursacht werden.

8.2
Nach jedem Mieterwechsel führt DHD Mieterwechselkontrollen durch, bei denen Mängel und Schäden am Feriendomizil und/oder dessen Mobiliar, sowie evtl. fehlende oder mangelhafte Reinigung etc. vermerkt werden.

8.3
Während der Mietzeit auftretende Schäden am Feriendomizil und dessen Mobiliar sind DHD unverzüglich zu melden. Stellt DHD Schäden oder Mängel fest, die DHD nicht gemeldet wurden, vgl. 8.1, diese werden dem Mieter auferlegt.

8.4
Alle Schäden sind vom Mieter vor Abreise zu ersetzen, es sei denn, es wird eine gesonderte Vereinbarung mit DHD getroffen.

9 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

9.1
Der Abschluss einer kombinierten Reise-, Ferienhaus- und Reiserücktrittsversicherung über DHD wird empfohlen. Der Preis hierfür richtet sich nach der Mietdauer, der Miethöhe und der jeweiligen Versicherungsart. Aktuelle Preise und Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Website von DHD und können auf Anfrage zugesandt werden. Nach Zahlung der ersten Rate kann die Versicherung nicht mehr bestellt / geändert werden.

9.2
Die Versicherungskosten werden bei Umbuchung oder Stornierung des Mietvertrages nicht erstattet.

10 MÄNGEL, REKLAMATIONEN UND ABHILFEN

10.1
Der Mietvertrag wird dem Mieter ohne Mängel überlassen. Stellt der Mieter nach Übernahme der Ferienwohnung mangelhafte Reinigung, Beschädigungen oder sonstige Mängel an der Ferienwohnung fest, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich – und innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Mangels – bei DHD zu reklamieren. Das Fehlen einer rechtzeitigen Reklamation bedeutet, dass das Ferienhaus als Übergabe ohne Mängel gilt und danach können Mängel gegenüber DHD nicht mehr geltend gemacht werden.

10.2
Der Mieter hat nach Möglichkeit beizutragen, Verschlimmerung von Schäden und Folgen im Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln zu vermeiden.

10.3
DHD ist berechtigt, Ausbesserung von Mängeln und Abhilfe zu schaffen. Im Falle einer Mängelfeststellung ist der Mieter verpflichtet, DHD eine angemessene Frist zur Behebung festgestellten Mängel oder Schäden zu setzen.

10.4
Der Mieter verlässt das Ferienhaus aufgrund einer Reklamation gemäß diesem Abschnitt. 10, ohne dass der Mieter DHD eine angemessene Frist zur Nachbesserung gemäß pkt. 10.3 gewährt, darf der Mieter die fraglichen Reklamationen und Mängel nicht als Grundlage für eine Stornierung oder anteilige Verweigerung der Mietzahlung machen, da der Mieter hierdurch das Regressrecht von DHD verletzt hat.
DHD ist berechtigt, den Mieter in ein anderes Feriendomizil zu gleichem Preis und gleicher Qualität zu verlegen, wenn dies als notwendig betrachtet wird, geschieht dies ohne weitere Entschädigung. Sollte die Reklamation nach Ansicht des Mieters während der Mietzeit nicht zufriedenstellend gelöst werden, ist dies DHD unverzüglich zur Nachbearbeitung schriftlich vorzulegen.

11 HAFTUNGSAUSSCHLUSS VON SCHÄDEN UND MÄNGELN ETC.

11.1
DHD haftet für Mängel des Feriendomizils und des Zubehörs des Mietgegenstandes nur, soweit DHD grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

11.2
Für Auskünfte, die DHD dem Mieter bezüglich der Ferienwohnung erteilt hat, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, haftet DHD ebenfalls nur, soweit DHD grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

11.3
DHD haftet nicht für Mängel an der Mietsache, die auf eigene Umstände des Mieters zurückzuführen sind.

11.4
Für Schäden am Verbraucher- und Geschäftseigentum des Mieters, die durch Mängel des Feriendomizils in ihrer Einrichtung, insbesondere Elektrogeräte, Lofts, Betten, Matratzen und Bettzeug sowie des zum Mietvertrag gehörenden Zubehörs, einschließlich z.B. Fahrräder, Spielgeräte, Gartenmöbel und Grill, die der Vermieter dem Mieter zur Verfügung stellt, haftet DHD nicht.

11.5
DHD übernimmt keine Verantwortung für Zustandsänderungen, die nicht das Ferienhaus selbst oder die dazugehörige Grundstücksfläche betreffen, z. Bademöglichkeiten, Angelrechte, Sperrung von Verkehrswegen und Geschäften, Straßen- und Bauarbeiten, Umweltschäden, klimatische Bedingungen oder Verschlechterung des Urlaubsaufenthaltes aufgrund örtlicher Vorschriften, Verfügungen, behördlicher Anordnungen und dergleichen.

12 STORNIERUNG UND ÄNDERUNG DER MIETZEIT

12.1
Eine Kündigung des Mietvertrages kann nur vor Mietbeginn erfolgen, sofern der Mieter diese unter S. 9.1 aufgeführten Versicherungen dazu gebucht hat. Der Mieter ist jedoch berechtigt, den Mietvertrag durch einen anderen Mieter übernehmen zu lassen. Die Rückzahlung der Miete erfolgt über die eigene Stornoversicherung des Mieters.

12.2
Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen und gilt erst ab dem Tag, an dem die Stornierung/Kündigung bei DHD vorliegt.

12.3
Im Falle einer Stornierung hat DHD Anspruch auf folgende Leistungen des Mieters:

I. Erhält DHD bis zu 49 Tagen vor Mietbeginn eine Stornierung, werden 25 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

II. Bei einer Stornierung ab 49 Tagen bis 1 Tag vor Mietbeginn bei DHD werden 70 % des Mietpreises in Rechnung gestellt und

III. Erhält DHD eine Stornierung später als 1 Tag vor Mietbeginn, wird der volle Mietpreis (100 %) in Rechnung gestellt.

12.4
Eine Stornierung wegen Nichtbeförderung des Mieters zum Feriendomizil berechtigt nicht zur Stornierung, vgl. 2.4.

12.5
Zu höherer Gewalt etc. siehe Abschnitt 14. Weiter unten

12.6
Bis zur Fälligkeit der ersten Rate bzw. vor Zahlung der 1. Rate, pkt. 3.4, akzeptiert DHD Änderungen des Mietzeitraums ohne Berechnung von Gebühren, sofern eine dem gemieteten Ferienhaus entsprechende Kapazität/Feriendomizil verfügbar sind.

12.7
Nach Abschluss eines Mietvertrages (mit gebuchter Versicherung), pkt. 2 und nach Fälligkeit der ersten Rate, vgl. 3.4 und bis 49 Tage vor Mietbeginn kann der Mietzeitraum innerhalb desselben Kalenderjahres gegen Zahlung einer Gebühr von DKK 400 geändert werden. Der Mietvertrag kann jedoch ohne Abschluss einer Versicherung nicht geändert werden, vgl. 9.1.

12.8
Ein Wechsel zu einem „Last Minute“-Angebot ist nicht möglich. Hier wird der normale Mietpreis berechnet.

12.9
Änderungen gemäß Ziffer 12.6 und 12.7 können nur einmal vorgenommen werden.

12.10
Nach Abschluss eines Mietvertrages pkt. 2 und nach 48 Tagen vor Mietbeginn können keine Änderungen der Mietdauer vorgenommen werden.

13 EINZAHLUNG /Kaution

13.1
Die Kaution wird mit der 2. Rate oder spätestens bei Schlüsselübergabe erhoben.

13.2
Die Kaution wird dem Mieter über die Bank des Mieters spätestens 2 Wochen nach Abreise, wenn eine zufriedenstellende Abnahme des Ferienhauses stattgefunden hat, verrechnet.

13.3
Verbrauch von Strom, Heizung (inkl. Brennholz) etc. kann nicht mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden, sondern muss bei Schlüsselrückgabegabe bezahlt werden.

14 HÖHERE GEWALT

Ist die Durchführung des Mietvertrages aufgrund höherer Gewalt oder diesen gleichzusetzenden Bedingungen nicht möglich oder erheblich erschwert, insbesondere: Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Dürre, sonstige außergewöhnliche Wetterlagen, Epidemien, Pandemien, Grenzschließungen, Verkehrsbedingungen, Einstellung des Devisenhandels, Streiks, Aussperrungen und dergleichen, die bei Abschluss des Mietverhältnisses nicht vorhersehbar waren, ist DHD zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, da weder DHD noch der Vermieter haftbar gemacht werden können für die genannten Fälle.

15 DHD, DIE VERMITTLERN

Das Feriendomizil ist nicht Eigentum von DHD, sondern dem Vermieter, siehe auch oben. 1.1. DHD stellt dem Mieter das Feriendomizil nur im Auftrag des Vermieters und auf dessen Kosten zur Verfügung. Kann der Mietvertrag dem Mieter aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von DHD liegen, nicht zur Verfügung gestellt werden, z. Zwangsversteigerung des Ferienhauses, Verzug des Vermieters o.ä. ist DHD berechtigt, den Mietvertrag gegen Rückzahlung des bereits gezahlten Mietpreises zu kündigen, vgl. Punkt 14 höhere Gewalt. DHD ist jedoch berechtigt, aber nicht verpflichtet, alternativ hierzu den Vertrag mit dem Mieter zu erfüllen, indem dem Mieter ein anderes, dem gemieteten Ferienhaus ähnliches Feriendomizil zur Verfügung gestellt wird.

16 BRANCHENORGANISATION, STREITIGKEITEN, GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

16.1
DHD ist Mitglied vom Feriehusudlejernes Brancheforening und befolgt die ethischen Regeln der Berufsgenossenschaft.

16.2
Sollten im Zusammenhang mit einem Mietvertrag Probleme auftreten, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden und eine Einigung zwischen den Parteien über irgendwelchen Schadensersatz, hat der Mieter die Möglichkeit, die Beschwerdekammer der Feriehusudlejnings Brancheforening anzurufen. Weitere Informationen über den Berufungsausschuss sind unter www.fbnet.dk erhältlich.

16.3
Bei Uneinigkeit ist Klage bei dem Gerichtsbezirk einzureichen, in dem sich das Ferienhaus befindet. Der Rechtsstreit muss nach dänischem Recht entschieden werden, das zwischen den Parteien in Kraft ist, mit Ausnahme von Kollisionsnormen, die zur Anwendung anderer als dänischer Rechtsvorschriften führen können.

16.4
Werden Übersetzungen dieser Bedingungen in eine andere Sprache als Dänisch angefertigt, ist im Zweifelsfall die dänische Fassung der Bedingungen maßgebend.

17 WEITERE INFORMATIONEN

17.1
Der abgeschlossene Mietvertrag unterliegt nicht den Vorschriften über das Widerrufsrecht nach dem Verbrauchervertragsgesetz, § 18 Absatz. 2 Nr. 12.18

18 DATENSCHUTZ

18.1
DHD ist der Datenverantwortliche im Sinne der Datenschutzgesetze. Anfragen zum Datenschutz sind schriftlich an [email protected] zu richten.

18.2
DHD verarbeitet die personenbezogenen Daten, die der Mieter im Zusammenhang mit der Ferienhausvermietung bereitstellt, da dies erforderlich ist, um die Buchung abzuschließen und damit auch den Mietvertrag erfüllen zu können, ebenso wie diese, sind zur Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus dem zwischen Vermieter, Mieter und DHD geschlossenen Vereinbarungen erforderlich.

18.3
Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken zu widersprechen.

18.4
DHD gibt dem Vermieter, Geschäftspartnern (z.B. Servicebüros, Reinigungsunternehmen, Kreditkartenunternehmen, Versicherungen und Behörden) im erforderlichen Umfang, die in diesem Vertrag enthaltenen relevanten Informationen weiter, um die Vermietung durchführen zu können, korrekte und sichere Zahlung oder soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, zu verlangen.

18.5
DHD übermittelt personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU / des EØS (Europäische ökonomische Zusammenarbeitsländer) nur im erforderlichen Umfang und nur dann, wenn angemessene Garantien für ein angemessenes Schutzniveau gemäß den jeweils geltenden Rechtsvorschriften bestehen.

18.6
Personenbezogene Daten werden nur für den Zeitraum gespeichert, der für den jeweiligen Zweck oder gemäß geltendem Recht erforderlich ist.

18.7
Der nach den Vorschriften der DSGVO registrierte Mieter hat das Recht, über die von DHD registrierten Daten informiert zu werden und eine Kopie der Daten zu erhalten, sowie diese Informationen / Daten berichtigen oder ändern zu lassen, wenn sich diese als unrichtig herausstellen. Der Mieter hat auch ein Recht auf Löschung von Auskünften / Daten, wenn diese für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, vgl. pkt. 18.2, oder wenn die Verarbeitung rechtswidrig ist. Schließlich hat der Mieter das Recht, von DHD die Einschränkung der Verarbeitung der betreffenden Daten zu verlangen.

Diese Mietbedingungen gelten ab dem 01.01.2021 und umfassen somit alle nachfolgend abgeschlossenen Mietverträge.

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